Fotos von Menschen bevorzugt ohne KI

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27.03.2026
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Die generativen Bildmodelle aktueller KI-Syteme liefern mittlerweile überzeugende Ergebnisse bei der Darstellung von Menschen. Großteils vorbei sind die Tage mit sechs Fingern an einer Hand oder unförmigen Gliedmaßen. Dennoch bevorzuge ich Fotos von Menschen, die nicht mit Künstlicher Intelligenz erstellt wurden. Aus mehreren Gründen.

Authentizität ist Trumpf

Gerade Social-Media-Kanäle werden mit KI-Inhalten überschwemmt. Da freue ich mich darüber, wenn ein Foto auch wirklich mit einer Kamera erstellt wurde – egal ob Smartphone oder Profi-Fotografie. Ich schätze den Aufwand und Einsatz, um ein echtes Foto zu machen. Bei kommerzieller Fotografie für ein Produkt oder eine Dienstleistung spricht das auch für das beauftragende Unternehmen. Es wird nicht der schnelle kostenlose oder kostengünstigste Weg gesucht, sondern es gibt einen Anspruch an Authentizität und Qualität.

Es ist schön zu wissen, wenn man in lachende Gesichter sieht, dass diese Freude oder Spaß in diesem Moment empfunden haben – selbst wenn es sich um ein inszeniertes Foto handelt. Oder im dokumentarischen Stil, um Missstände aufzuzeigen. Menschen in schwierigen Lebenslagen abzubilden, schärft unser Bewusstsein für die Ernsthaftigkeit solcher Situationen als Abbild der Realität.

Kennzeichnungspflicht oder nicht?

Ich persönlich wäre für eine durchgehende Kennzeichnungspflicht von KI-generiertem Bildmaterial – egal ob statisch oder bewegt. Man will schließlich wissen, womit man es zu tun hat. Damit meine ich nicht einfache Retuschen, wie das Erweitern eines Hintergrundes oder das Entfernen von störenden Elemente. Wenn das Bild von Grund auf mit KI generiert wurde, wäre es meiner Ansicht nach gut, das auszuloben.

Rechtliche Belange

Abgesehen von der Authentizität begibt man sich mit der Nutzung von Bildern auf denen Menschen abgebildet sind, die ausschließlich von generativer KI erstellt wurden, rechtlich auf dünnes Eis. Der Einsatz von Gesichtern, die anderen Menschen ähneln, können zur »Verletzung des Rechtes am eigenen Bild« (§ 78 UrhG) führen. Besonders kritisch zu hinterfragen, wenn bestimmte Produkte oder Dienstleistungen beworben werden. Betroffene Personen stimmen vielleicht nicht mit den transportierten Ideen oder Meinungen überein. Hier gilt mein Dank an RA DDr. Meinhard Ciresa, der alle designaustria-Mitglieder mit einer ausführlichen Basisinformation über »Künstliche Intelligenz im Design« in Kenntnis gesetzt hat.

Stock-Websites immer noch relevant

Daher sind Stock-Webites nach wie vor ein wertvolles Werkzeug, wenn das Budget für Profi-Fotografie oder die Beauftragung von Illustrator:innen nicht ausreicht. Die meisten Stock-Websites – wie zum Beispiel Adobe-Stock – erlauben es, KI-generierte Inhalt per Filter auszuschließen.

Website Adobe Stock

Erst vor kurzer Zeit bin ich über eine sehr hilfreiche Ressource von Nolan Haims gestoßen. Auf dieser Website gibt es ein kostenloses dreiseitiges PDF zum Download, in dem hunderte Links zu kostenlosen und kostenpflichtigen Stockanbietern aufgelistet sind.

Linkliste von Nolan Haims zu Stock-Anbietern

Postfoto: Unsplash.com

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